Arbeitszeit von Lehrkräften
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Mehr InformationenIn Deutschland ist die Arbeitszeit der Lehrkräfte in den meisten Bundesländern, wenn auch nicht in allen, über das sogenannte „Pflichtstundenmodell“ gesetzlich geregelt. Dabei ist primär das Lehrdeputat, d.h. die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, die die Lehrkräfte zu leisten haben, festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beläuft sich die Unterrichtsverpflichtung von vollzeitbeschäftigten Lehrkräften an beruflichen Schulen bspw. auf 25,5 Unterrichtsstunden, in Bayern (je nach Fach) auf 23-27.
Allerdings verbringen Lehrkräfte de facto im Durchschnitt maximal 50% ihrer Arbeitszeit mit dem Unterrichten. (Dabei ist zu beachten, dass Lehrer*innen auch während der schulischen Ferienzeiten arbeiten.)
Aufgrund der Vielseitigkeit der Aufgaben von Lehrkräften ist eine hohe Selbstorganisation notwendig. Auch deshalb zählt die Fähigkeit zur Selbstregulation und Selbstorganisation zu den wichtigen Kompetenzen im Lehrberuf.
In Hamburg ist die Lehrerarbeitszeit seit 2003 mit einem sogenannten Lehrerarbeitszeitmodell geregelt.
Umfang und Verteilung der Arbeitszeit auf die verschiedenen beruflichen Aufgaben von Lehrkräften wurde und wird in diversen Arbeitszeituntersuchungen erfasst.
Eine vollständige Aufstellung der Arbeitszeit von Lehrkräften finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz.