Konferieren und die Schule entwickeln
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Mehr InformationenIm Berufsleben von Lehrer*innen an berufsbildenden Schulen gibt es eine Vielzahl von Besprechungen und Konferenzen. Sie dienen – wie auch im Film gezeigt – verschiedenen Zwecken. In den Bildungsgangkonferenzen besprechen die Lehrkräfte beispielsweise unter anderem die sogenannten „didaktischen Jahrespläne“ für die jeweiligen Bildungsgänge, in denen sie selbst unterrichten. So soll über die Fächer hinweg abgestimmt werden, was im Unterricht jeweils behandelt wird.
In den Lehrerkonferenzen und der Schulkonferenz werden hingegen unter anderem Aspekte des Schullebens erörtert und entschieden, die sich aus den schulischen Mitwirkungsrechten ergeben. Die Schulkonferenz, in der neben gewählten Mitgliedern der Lehrkräfte auch die Schulleitung, Schüler*innen und Eltern vertreten sind, berät über schulische Angelegenheiten und vermittelt bei Konflikten. Es wird zum Beispiel das Schulprogramm festgelegt oder über die vorgeschlagene Beschaffung neuer Lernmittel entschieden usw.
Es gibt also viele weitere Aufgaben, die Lehrkräfte neben dem Unterrichten übernehmen. Doch wie viel ihrer Arbeitszeit verwenden die Lehrkräfte eigentlich auf solche außerunterrichtliche Aufgaben und wie viel Arbeitszeit entfällt auf den Unterricht selbst?
Im Folgenden finden Sie stichpunktartige Erläuterungen der einzelnen Formen von Konferenzen. (Die Links führen Sie zum jeweiligen Abschnitt im Schulgesetz NRW.)
Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz: Leistungsstand der Schüler*innen, Versetzungen, Zeugnisse und Abschlüsse, Arbeits- und Sozialverhalten
Bildungsgangkonferenz: Planung der Inhalte, die im Laufe eines Schuljahres mit den Schüler*innen erarbeitet werden sollen (Bsp. für eine didaktische Jahresplanung: NRW & Baden-Württemberg), Maßstäbe für die Notenvergabe, ggf. Vorschläge für die Beschaffung von Lernmitteln
Lehrerkonferenz: Unterrichtsverteilung, Aufstellung von Aufsichts- und Vertretungsplänen, Verteilung von Sonderaufgaben, Beschließen weiterer Teilkonferenzen, Wahl des Lehrerrats sowie der Vertreter*innen der Lehrkräfte für die Schulkonferenz (Der Lehrerrat berät die Schulleitung in Angelegenheiten aller Mitarbeitenden der Schule.)